KOSTEN

Die Osteopathie ist in erster Linie eine Selbstzahler-Leistung und vom Patienten selbst zu tragen. Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt in meiner Praxis auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen private Kassen und Beihilfestellen diese Kosten. Dies ist im Einzelfall jedoch von den Satzungen der Krankenkassen und dem jeweils gewählten Tarif abhängig.
Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über die Voraussetzungen für eine mögliche Kostenübernahme.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Osteopathie ist keine Regelleistung der Krankenkassen, sondern kann als freiwillige Leistung angeboten werden.
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die osteopathische Behandlung in unterschiedlicher Höhe. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse oder informieren sich über die Seite des Osteokompasses.

 

Ich verfüge über die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Nachweise zur Abrechnung der osteopathischen Leistungen und bin Mitglied im

BVO (Bundesverband Osteopathie e.V.).